Rahmenbedingungen

 

Erstgespräch 

Ein Erstgespräch dient dazu, einander kennenzulernen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, einen ersten Eindruck zu meiner Person und Arbeitsweise zu erhalten. Umgekehrt kann auch ich mir ein erstes Bild zu Ihnen und Ihrer aktuellen Situation machen. Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und verpflichtet Sie keinesfalls dazu, weitere Gespräche zu vereinbaren oder wahrzunehmen. Sie können sich danach ausreichend Zeit nehmen, um zu entscheiden, ob Sie eine Beratung oder Behandlung bei mir in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, weitere Gespräche wahrzunehmen, werden in einem nächsten Schritt die Dauer und Frequenz der Behandlung individuell besprochen und festgelegt. Das Erstgespräch ist kostenpflichtig.

Verschwiegenheit

Als klinische Psychologin und Psychotherapeutin unterliege ich gemäß §37 Psychologengesetz sowie §15 Psychotherapiegesetz einer Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht stellt eine essenzielle Grundlage meiner Arbeit dar. Sie ermöglicht es Ihnen, frei und offen in einem geschützten Rahmen über alles zu sprechen.

Absageregelung

Die gemeinsam vereinbarte Stunde ist ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie, mindestens 48 Stunden vor Ihrem Termin die Stunde abzusagen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist das volle Honorar zu bezahlen.